Erstattung der Mehrwertsteuer bei Ausfuhrlieferungen

Im folgenden informieren wir Sie über unsere Vorgehensweise bei Ausfuhrlieferungen in die Schweiz und in andere Länder außerhalb der EU.

Bei Beachtung aller Punkte unten können wir Ihnen die gezahlte Mehrwertsteuer erstatten:

1. Sie müssen die gekaufte Ware für private Zwecke erworben haben und diese im privaten Reisegepäck ausführen.

2. Beim Kauf in unserem Onlineshop muss als Rechnungsadresse Ihre Heimatanschrift in einem deutschen Drittland (z.B. in der Schweiz) hinterlegt werden. Nachträgliche Änderungen der Rechnungsadresse sind NICHT möglich.

2. Das Dokument im Anhang "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" muss vollständig ausgefüllt werden - insbesondere die Punkte 2 -10

3. Lassen Sie sich bei der Ausreise das ausgedruckte und ausgefüllte Dokument abstempeln und unterschreiben (Punkt 16).

WICHTIG: Die Zöllner verlangen hierbei meistens die dazugehörige Rechnung in ausgedruckter Form.

4. Senden Sie uns das abgestempelte und unterschriebene Formular per Email oder Brief zu.

Vergessen Sie nicht Ihre internationale Bankverbindung zu Erstattung der Mehrwertsteuer, bestehend aus IBAN und BIC, beizulegen.

Erstattungen können NUR auf diesem Weg erfolgen.

5. Nach Erhalt aller Dokumente erstatten wir Ihnen die Mehrwertsteuer innerhalb von ca. 4 Wochen auf die angegebene Bankverbindung. Bitte sehen Sie vorher von Anfragen ab.

6. VOM ERSTATTUNSBETRAG ZIEHEN WIR EINEN BETRAG VON 10€ ALS AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR UNSERE ARBEITSZEIT AB - WIR BITTEN UM IHR VERSTÄNDNIS!